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OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/98 |
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Volltextveröffentlichung
- franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Nachhilfeschule/ Studienkreis
Zur sittenwidrige Knebelung eines Franchisenehmers
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 28.01.2010 - 9 O 385/04
Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrages im Bereich Nachhilfeschulen …
Dies ist bei den beiden Franchiseverträgen vom 16.12.2001, auf die generell § 138 I BGB Anwendung findet (BGH, Beschluss vom 17.07.2002, Az VIII ZR 347/00), deshalb der Fall, weil die Gesamtwürdigung der genannten Verträge ergibt, dass die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der Beklagten als Franchisenehmerin nicht nur übermäßig und unzumutbar durch eine ungleichgewichtige Verteilung von Vorteilen und Risiken beschränkt wird, sondern die Klägerin als Franchisegeberin ihre wirtschaftliche Übermacht zur Fremdbestimmung der Beklagten einsetzt und diese deshalb ihre wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im wesentlichen Teil einbüßt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2002, Az VIII ZR 347/00, OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2000, Az 8 U 113/98, Staudinger/Sack, Bearbeitung 2003, § 138 Rn 259 mit weiteren Nachweisen;… Palandt/ Ellenberg,69. Auflage, § 138 Rn 39).